- Rückruf
- Rück|ruf ['rʏkru:f], der; -[e]s, -e:
das Zurückrufen (3):ich warte auf ihren Rückruf.
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Rụ̈ck|ruf 〈m. 1〉1. Aufforderung, Ruf zur Umkehr, zur Rückkehr2. 〈Tel.〉 Telefonanruf als Antwort auf einen vorher erfolgten Anruf eines anderen Fernsprechteilnehmers3. Zurücknahme eines Nutzungsrechtes4. Aufforderung, etwas zurückzuschicken (z. B. eine mangelhafte Ware)● ich erwarte seinen \Rückruf 〈Tel.〉* * *
Rụ̈ck|ruf, der:1. Telefongespräch als Antwort auf ein [kurz] zuvor geführtes Telefongespräch:ich warte auf deinen R.2. (Rechtsspr.) Rücknahme des Nutzungsrechts (im Urheberrecht).* * *
IRückruf,1) Urheberrecht: Ein Recht auf Rückruf kann dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst gegen den Inhaber eines Nutzungsrechts zustehen, wenn dies zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So kann der Urheber das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend ausübt und dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erheblich verletzt werden (§ 41 Urheberrechtsgesetz). Ein gleiches Recht hat der Urheber gegenüber jedem Nutzungsberechtigten, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann (§ 42 Urheberrechtsgesetz). Die Ausübung des Rückrufrechts kann zur Entschädigungspflicht des Urhebers gegenüber dem Nutzungsberechtigten führen.2) Verbraucherrecht: meist von Produktherstellern an die Konsumenten gerichtete Aufforderung, Fertigungsmängel serienmäßig hergestellter und bereits ausgelieferter Waren (z. B. Kfz) beim Hersteller oder seinen Gehilfen (besonders Werkstätten) beseitigen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage für Rückrufaktionen bildet das am 1. 8. 1997 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz, das u. a. die zuständige Behörde berechtigt, den Rückruf eines in den Verkehr gebrachten nicht sicheren Produkts anzuordnen.IIRückruf,Verfahren der Authentifizierung, bei dem der Benutzer seine Zugangsberechtigung angibt. Danach fragt das System über einen anderen Kanal (z. B. über die Telefonleitung, daher der Name) ein zweites Mal die Zugangsberechtigung ab und schaltet dann erst den Zugang frei.TIPP:Ein Rückruf beim Versand bzw. Empfang von ausführbaren Programmen (Erweiterungen. COM,. EXE,. BAT) oder Dateien, die Programmcode enthalten können (Erweiterungen. DO*; XL*, PPT, VBS,. ..) sichert, dass die Datei vom angegebenen Absender geschickt und nicht von einem Virus verbreitet wird.* * *
Rụ̈ck|ruf, der: 1. Telefongespräch als Antwort auf ein [kurz] zuvor geführtes Telefongespräch: ich warte auf deinen R. 2. (Rechtsspr.) Rücknahme des Nutzungsrechts (im Urheberrecht). 3. ↑Aufruf (2) eines Herstellers, ein Produkt zurückzugeben.
Universal-Lexikon. 2012.